Behandlungskosten

 

Logopädische Therapien dürfen von Hausärzten, Kinderärzten, HNO-Ärzten, Phoniatern
und für myofunktionelle Störungen auch von Zahnärzten verordnet werden.

Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen und Selbstzahler.

Für Kinder und Jugendliche (bis 18J.) entstehen keine Zuzahlungen, die Krankenkassen übernehmen die vollen Therapiekosten.