Behandlungskosten
Logopädische Therapien dürfen von Hausärzten,
Kinderärzten, HNO-Ärzten, Phoniatern
und für myofunktionelle Störungen auch von Zahnärzten verordnet
werden.
Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen und privaten
Krankenkassen und Selbstzahler.
Für Kinder und Jugendliche (bis 18J.) entstehen keine
Zuzahlungen, die Krankenkassen übernehmen die vollen Therapiekosten.